Immer noch ist der Irrglaube weit verbreitet, Schönheitsreparaturen könnten bei Wohnraum-mietverhältnissen nicht mehr wirksam vereinbart werden. Das ist jedoch ein gefährlicher Trugschluss und so nichtzutreffend.
In diesem Seminar klärt Wirtschaftsjuristin Laura Eckert-Rinallo die wesentlichen Fragen rund um das Thema Schönheitsreparaturen.
Sie geht darauf ein, wie der Begriff definiert wird, von wem die Schönheitsreparaturen zu tragen sind und wie entsprechende Klauseln wirksam im Mietvertrag vereinbart werden können, aber auch wo mögliche „Tabus“ liegen. Außerdem werden zahlreiche Klauseln aus der Praxis besprochen und beurteilt, ob diese als wirksam oder unwirksam einzustufen sind. Von Fachmannklauseln, über das Anmieten einer unrenovierten Wohnung, neues zur Quotenabgeltungsklausel und vieles mehr: alle Einblicke erfolgen praxisnah anhand konkreter Fälle aus dem Berufsalltag!
Ein Augenmerk liegt ebenfalls auf dem Anmieten einer unrenovierten Wohnung und den Auswirkungen der Rechtsprechungswende. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit Fragen an die Expertin zu stellen so-wie innerhalb der Gruppe zu diskutieren. Zum Abschluss werden sinnvolle Literaturempfehlungen zur Verfügung gestellt.