Seit dem 01. Dezember 2023 gilt für viele Verwalterinnen und Verwalter eine gesetzliche Zertifizierungspflicht: Nur wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweist, dass er über die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, darf sich „Zertifizierte/r Verwalter/in“ nennen – so schreibt es § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vor.
Sie oder Ihre Mitarbeitenden verwalten Wohnimmobilien – und haben noch keine Zertifizierung?
Dann wird es jetzt höchste Zeit: Die Übergangsfrist für Bestandsverwalter/innen ist bereits am 1. Juni 2024 ausgelaufen.
Eigentümergemeinschaften haben das Recht, von Ihnen den Nachweis einer bestandenen IHK-Prüfung zu verlangen. Unser Lehrgang bietet Ihnen eine kompakte, praxisnahe und digitale Vorbereitung – optimal für Berufserfahrene oder Absolvent/innen unseres Basismoduls „Wohnungseigentumsverwalter/in (IHK)“.
Profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung, interaktivem Online-Unterricht und Dozent/innen, die teils selbst als IHK-Prüfer tätig sind.
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