Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung fordert bei Gebäuden vor 1993 eine Schadstofferkundung zur Klärung eines Asbestverdachts. Bei Befund können Bauzeiten und Kosten steigen. Seit Dez. 2024 gelten neue Begriffs- und Mitwirkungspflichten. Ohne Erkundung drohen Baustopp, Verzögerungen und Mehrkosten.