Seminar

Gebäudeschadstoffe, Asbestverdacht bei Altbauten, neue Gefahrstoffverordnung 2024

Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung fordert bei Gebäuden vor 1993 eine Schadstofferkundung zur Klärung eines Asbestverdachts. Bei Befund können Bauzeiten und Kosten steigen. Seit Dez. 2024 gelten neue Begriffs- und Mitwirkungspflichten. Ohne Erkundung drohen Baustopp, Verzögerungen und Mehrkosten.

04/13/2027 · 10:00 am - 4:30 pm

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Susanne Schreiber

Teamleitung Veranstaltungsmanagement