Die Umsetzung der Energiewende im Gebäudebestand beschäftigt nach wie vor ganz Deutschland. Erst Anfang 2024 wurden Eigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter mit dem sogenannten Heizungsgesetz – der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – vor komplexe Herausforderungen gestellt.
Die Bundesregierung hat zur Abschaffung des „Habeckschen Heizungsgesetzes“ den Regierungsentwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) beschlossen. Damit werden gleichzeitig zwingende europäische Vorgaben zur Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestandes umgesetzt. Vorgesehen sind unter anderem mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch, neue Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffe, Änderungen bei der kommunalen Wärmeplanung sowie neue Regelungen zum Mieterschutz und zur Kostenverteilung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zum GMG zu vertiefen und wertvolle Praxisinformationen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zu erhalten.